Prophylaxe für Erwachsene
Professionelle Zahnreinigung
Die Zähne und das umgebene Zahnfleisch werden mittels Ultraschall, Airflow, Polierpasten und -bürstchen, Zahnseide, Floss und Spülungen von Zahnstein und Plaque gründlich gereinigt und fluoridiert.
Das geschieht schmerzfrei und ohne Anästhesie.
Diese minimalinvasive und dennoch sehr effiziente Maßnahme sollte zur Vorbeugung von Zahnfleischerkrankungen und Karies für erwachsene Patienten viertel- oder halbjährlich Hygienestandard sein.
Ästhetischer Effekt: die Zähne werden durch Entfernung von Verfärbungen deutlich heller.
Dauer der Behandlung: 30 - 40 Minuten.
Prophylaxe für Kinder
Durch frühzeitige Erziehung zu einer gesunden Ernährung und regelmäßiger Mundhygiene können Eltern ihren Kindern ermöglichen, ihre Zähne lebenslang gesund zu erhalten.
Wir Zahnärzte unterstützen sie darin mit regelmäßigen Vorsorgemaßnahmen.
Diese beinhalten Folgendes: Zunächst erfolgt das Sichtbarmachen vorhandener Zahnbeläge durch Anfärben mit einem Lebensmittelfarbstoff.
Das Ausmaß der Verfärbungen wird schriftlich dokumentiert um bei der nächsten Kontrolle einen Vergleich herstellen zu können. Außerdem wird auf Entzündungszeichen am Zahnfleisch geachtet.
Danach wird dem Kind demonstriert, wie die Zähne am effektivsten geputzt werden. Dieses wird entweder sofort in der Praxis oder zu Hause ausprobiert.
Ein weiterer Punkt ist die Aufklärung über die Ursachen von Karies und deren Vermeidung.
Hier fließen Fragen zur Ernährung und zusätzlichen Maßnahmen z. B. zur Schmelzhärtung ein. Die Schmelzhärtung mit speziellen Fluoridgels - oder Lacken macht die Zähne widerstandsfähiger gegen Säureattacken der Mundbakterien und wird ebenfalls in der Praxis durchgeführt.
Ein weiterer Punkt im Rahmen der Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen ist die Versieglung kariesfreier Fissuren und Grübchen. Das sind Vertiefungen auf den Kauflächen der Zähne, die mit der Zahnbürste kaum bzw. nicht erreicht werden können.
Deshalb werden sie mit einem Kunststoff etwas aufgefüllt und lassen sich wieder problemlos reinigen. Eine Versieglung sollte sofort nach dem vollständigen Durchbruch eines Zahnes erfolgen, da der Schmelz zu diesem Zeitpunkt noch weich und damit besonders kariesanfällig ist.
Alle diese Maßnahmen können bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres halbjährlich auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.
Ausnahme: Versieglung wird dort nur für die großen Backenzähne (Molaren) erstattet. Natürlich passen wir Art und Umfang der einzelnen Maßnahmen den individuellen Gegebenheiten jedes Kindes an.